Die Reiserücktrittsversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Versicherungen im Zusammenhang mit Reisen, denn sie schützt den Versicherungsnehmer für den Fall, dass er seine geplante Reise stornieren muss. Bei der Stornierung einer Reise stellen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kosten in Rechnung, die unterschiedlich hoch ausfallen können. Wird die Reise recht lange vor dem geplanten Antritt abgesagt, wird meist nur ein bestimmter Anteil des Reisespreises berechnet, erfolgt die Absage jedoch kurzfristig, muss normalerweise der gesamte Reisepreis bezahlt werden. Für den Versicherungsnehmer würde das bedeuten, dass er die Reise anteilig oder gar vollständig bezahlen muss, obwohl er überhaupt nicht verreist. An dieser Stelle greift die Reiserücktritts-Versicherung, die die Stornokosten übernimmt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Je nach Anbieter werden dabei unterschiedliche Gründe als wichtige Absagegründe anerkannt. Üblicherweise gelten ein Todesfall, eine Erkrankung, ein schwerer Unfall sowie massive Eigentumsschäden etwa durch einen Brand als versicherte Gründe.
Daneben sind meist auch die Fälle versichert, dass der Versicherungsnehmer Impfungen und medizinische Vorsorgemaßnahmen, die für eine Einreise in das Zielland vorgeschrieben sind, nicht verträgt oder dass eine Versicherungsnehmerin ihre Reiseteilnahme aufgrund einer Schwangerschaft absagen muss. Umfangreichere Versicherungspolicen sehen auch dann die Kostenübernahme der Stornogebühren vor, wenn die Reise berufsbedingt abgesagt wird, der Versicherungsnehmer also entweder arbeitslos wird oder eine neue Arbeitsstelle antritt. Hier bietet sich dann ein Reiseruecktrittsversicherung Vergleich an. Die Prämienhöhe für eine Reiserücktrittsversicherung entspricht einem bestimmten Prozentssatz des Reisepreises, daneben kann auch der Zeitraum zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn Einfluss auf die Kosten nehmen.
Viele Versicherungsnehmer schließen die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung der Reise ab. Allerdings kann es auch bei einer Reiserücktrittsversicherung durchaus rentabel sein, zunächst einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Grundsätzlich kann eine Reiserücktrittsversicherung nämlich auch nachträglich noch abgeschlossen werden, in aller Regel gilt hierbei eine Frist von drei Wochen ab dem Buchungstag.
Durch einen Versicherungsvergleich online ist es möglich, einen Anbieter zu ermitteln, der möglicherweise günstigere Konditionen anbietet. Dabei bezieht sich dies nicht in erster Linie auf die Prämienhöhe, sondern vor allem auf den Umfang der versicherten Gründe, die eine Versicherungsleistung rechtfertigen. Zudem sollte der Versicherungsnehmer überprüfen, ob er eine separate Reiserücktrittsversicherung überhaupt benötigt. Verfügt er nämlich über Kreditkarten, beinhalten diese meist auch eine Reiserücktrittsversicherung in dem dazugehörigen Versicherungspaket, so dass der Versicherungsschutz automatisch gegeben ist, wenn der Karteninhaber seine Reise mit seiner Kreditkarte bezahlt.